Urteil im Anhang

Seit den VS-Berichten 2013 (erschienen im Jahr 2014) werden Organisationen, die der VS als “extremistisch” bezeichnet, gesondert im Anhang aufgelistet. Der Name des Abschnits unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Teilweise heißt es “Register” oder “Anhang zum Register”, in anderen heißt es schlicht “Extremistische Organisationen”. Der VS benutzt “extremistisch” als Synonym für “verfassungsfeindlich”. Auf Bundesebene gibt es so ein Register seit den VS-Bericht 2009.

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Johannes Filter ist Aktivist für Informationsfreiheit und investigativer Journalist. Er hat sich auf Recherche mithilfe des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) spezialisiert. Daneben arbeitet er als freiberuflicher Software-Entwickler und Datenanalyst.TwitterHomepageImpressum